Lochäcker Schaffhausen

Stettmerstrasse 139 - 155, 8207 Schaffhausen

Projekt

Sanierung der Überbauung «Lochäcker» 
Die Überbauung «Lochäcker» an der Stettemerstrasse in Schaffhausen wurde 1987 erbaut. Sie umfasst 15 Gebäude mit insgesamt 176 Wohnungen und ist Teil des Stadtquartiers Herblingen. 

Nach knapp 40 Jahren haben verschiedene Bauteile das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Deshalb wird die Überbauung umfassend saniert und energetisch an heutige Anforderungen angepasst. Damit wird die langfristige Qualität der Gebäude und Wohnungen sichergestellt. 

Sanierung in sechs Etappen 
Die Sanierung erfolgt in insgesamt sechs Etappen. Da im Rahmen der Arbeiten auch die Grundrisse angepasst werden, können die Wohnungen während der jeweiligen Sanierungsetappe nicht bewohnt werden. 
Die erste Etappe startet voraussichtlich im Februar 2027, vorbehältlich Baubewilligung. Der Abschluss der sechsten und letzten Etappe ist für Juni 2029 vorgesehen. 

Informationen für die Mietenden 
Für die bestehenden Mietenden ist uns eine frühzeitige und transparente Kommunikation besonders wichtig. Während der Sanierung wird ihnen eine Ersatzwohnung innerhalb der Überbauung zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten sie ein Vorzugsrecht für den Einzug in die neu sanierten Wohnungen. 

Die betroffenen Mietenden werden rechtzeitig und individuell über die nächsten Schritte und den konkreten Ablauf informiert. Bei Fragen steht ihnen die Bewirtschaftung jederzeit zur Verfügung. 

Erstvermietung der sanierten Wohnungen 
Informationen zur Erstvermietung der neu sanierten Wohnungen werden voraussichtlich ab Winter 2026 verfügbar sein. 
Etappenplan Lochäcker
Etappenplan Lochäcker

Allgemeines

Weshalb wird in unbewohntem Zustand saniert?

Da während 40 Jahren keine umfassende Sanierung stattfand, ist die Sanierung sehr umfassend und kann nicht in bewohntem Zustand durchgeführt werden. Deshalb stellt Helvetia Immobilien den Mietenden während dieser Zeit eine Ersatzwohnung auf dem Areal zur Verfügung.

Wie hoch sind die Mieten der neuen Wohnungen?

Die Mieten orientieren sich am marktüblichen Niveau. Für bestehende Mietverhältnisse gelten weiterhin vorteilhafte Konditionen. Im Zuge der Sanierung erfolgt eine angemessene Anpassung des bisherigen Mietzinses, die einen Teil der getätigten Investitionen berücksichtigt.

Ist die Überbauung auf dem Lochäcker Areal ein Aufwertungsprojekt?

Nein. Eine Sanierung des Lochäckers ist notwendig. Seit rund vierzig Jahren wurde nicht mehr saniert, weshalb grundlegende Arbeiten notwendig sind.

Wie werden Mietende und andere Interessierte informiert?

Mietende werden vorzu über neue Entwicklungen informiert. Zudem finden Mietende wie andere Interessierte die wichtigsten Informationen zum Projekt sowie Kontakte für Fragen auf unserer Website www.wohnen-lochäcker.ch  

Ich interessiere mich für eine sanierte Wohnung. Wo kann ich mich melden?

Bitte melden Sie sich bei Interesse bei melanie.frutiger@helvetia.ch   

Wird es Elektroparkplätze geben?

Ja, diese werden durch eine Partnerfirma verwaltet.

Mietverhältnis und Rückkehrrecht

Was passiert mit den Mieterinnen und Mietern mit unbefristeten Mietverhältnissen?

Helvetia Immobilien steht in engem Kontakt mit der Mieterschaft und informiert sie vorzu. Die bisherigen Mietenden erhalten ein Vorzugsrecht für die neuen Wohnungen und erhalten während der Sanierung eine Ersatzwohnung.  

Wann wird der Nachtrag schriftlich festgehalten?

Der Nachtrag wird 45 Tage vor dem jeweiligen Umzug zusammen mit dem Informationsschreiben zugestellt. Das Rückkehrrecht wird darin schriftlich festgehalten.
 

Bis zu welchem Datum werden die befristeten Mietverträge verlängert?

Die befristeten Mietverträge werden bis zum jeweils weitestmöglichen Termin verlängert. Der genaue Termin richtet sich nach der Wohnung und der jeweiligen Sanierungsetappe.
 

VIP-Vermarktung

Was bedeutet VIP-Vermarktung?

Mieterinnen und Mieter mit befristeten Mietverträgen erhalten vor dem offiziellen Vermarktungsstart die Möglichkeit, sich für die Wunschwohnung zu bewerben. Die Vorlaufzeit beträgt ca. 14 Tage.

Wann beginnt die VIP-Vermarktung?

Die VIP-Vermarktung beginnt während der Sanierung der ersten Etappe.
 

Können sich alle befristeten Mietparteien bewerben?

Ja. Alle Mietparteien mit einem befristeten Mietvertrag können sich im Rahmen der VIP-Vermarktung bewerben.
 

Kann man sich auf mehrere Wohnungen bewerben?

Nein. Die Mietparteien bewerben sich auf eine Wunschwohnung. Falls keine Zusage möglich ist, werden nach Möglichkeit passende Alternativen angeboten.
 

Nach welchen Kriterien werden die Bewerbungen geprüft?

Die Bewerbungen werden nach den üblichen Richtlinien der Helvetia für Wohnungsbewerbungen geprüft.
 

Wann erhalten die Bewerbenden eine Zu- oder Absage?

Eine Rückmeldung soll grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Bewerbung erfolgen.
 

Pufferwohnung und Sanierungszeit

Wird bei der Zuteilung die bisherige Wohnungsgrösse berücksichtigt?

Wenn möglich, wird eine Pufferwohnung in vergleichbarer Grösse zugeteilt. Falls dies nicht möglich ist, wird die Situation direkt mit der betroffenen Mietpartei besprochen.
 

Gilt die Mietzinsreduktion auch bei einer Verlängerung der Sanierungszeit?

Ja. Verlängert sich die Sanierungszeit, gilt die Mietzinsreduktion entsprechend weiter. Der Nachtrag wird in diesem Fall ebenfalls verlängert beziehungsweise angepasst.
 

Umzugspauschale

Müssen Rechnungen oder Belege eingereicht werden?

Nein. Für die Umzugspauschale müssen keine Rechnungen oder Belege eingereicht werden.
 

Was passiert, wenn die tatsächlichen Umzugskosten höher als CHF 2’500.– sind?

Die Umzugspauschale beträgt maximal CHF 2’500.–. Zusätzliche Kosten sind von der Mietpartei selbst zu tragen.
 

Mietzins nach der Sanierung

Warum gibt es bei derselben Wohnungsgrösse eine Bandbreite bei der Umwälzung?

Die Höhe der Umwälzung hängt unter anderem vom bisherigen Mietbeginn und von der effektiven Wohnungsfläche ab. Wohnungen mit gleicher Zimmerzahl haben nicht immer die gleiche Fläche.
 

Was bedeutet die Kostenschätzung von ±15 %?

Die Kostenschätzung weist aufgrund des aktuellen Planungsstandes gemäss den SIA-Bauphasen eine Genauigkeit von ±15 % auf. Die definitiven Kosten können deshalb noch abweichen.
 

Welcher Mietzins gilt bei einem dauerhaften Verbleib in einer anderen sanierten Wohnung?

Bei einem Wechsel in eine sanierte Wohnung desselben Wohnungstyps ist vorgesehen, den bisherigen Mietzins zuzüglich der entsprechenden Sanierungsumwälzung anzuwenden.
 

Erhalten die Mietparteien die künftigen Konditionen vor dem Einzug?

Die definitive Mietzinsanpassung erfolgt erst nach Abschluss der Bauphase und auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.
 

Gilt der neue Mietzins bereits ab dem Einzug in die sanierte Wohnung?

Nein. Der neue Mietzins gilt nicht automatisch ab dem Einzug. Die Anpassung erfolgt nach Abschluss der Bauphase auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.
 

Nachtrag und weitere Schritte

Wann wird der Nachtrag zugestellt?

Der Nachtrag wird 45 Tage vor dem Umzug zusammen mit dem Informationsschreiben zugestellt.
 

Wie lange haben die Mietparteien Zeit, den Nachtrag zu prüfen und zurückzusenden?

Die Mietparteien haben 5 Arbeitstage Zeit, den Nachtrag zu prüfen, zu unterzeichnen und zurückzusenden. Damit soll genügend Zeit für die weitere Umzugsplanung bleiben.
 

Muss beim Rückumzug nochmals eine neue Postumleitung eingerichtet werden?

Ja. Beim Rückumzug ist erneut eine Postumleitung einzurichten. Die entsprechenden Informationen werden in einem separaten Informationsblatt festgehalten.